Die DIN 2000 regelt die Anforderungen an Trinkwasser sowie die Anforderungen der Planung, dem Bau und Betrieb, sowie der Instandhaltung der Versorgungsanlagen. Im Einzelnen sind das folgende ( Auszug aus der Trinkwasserverordnung):
Trinkwasser ist Wasser, das als Lebensmittel für den menschlichen Verzehr sowie Wasser, das für andere besondere hygienische Sorgfalt erfordernde Verwendungszwecke bestimmt ist.
Trinkwasser ist lebensnotwendig und kann nicht ersetzt werden. Es muss bestimmten Güteanforderungen entsprechen, die sich an den Eigenschaften eines einwandfreien und nicht beeinträchtigten Grundwassers orientieren.
Es sollte appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss farblos, klar, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein.
Es muss keimarm sein und mindestens den gesetzlichen Bestimmungen genügen.
Es muss mikrobiologisch so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch einer Erkrankung des Menschen nicht zu besorgen ist.
Im Trinkwasser dürfen Stoffe nur in solchen Konzentrationen enthalten sein, dass selbst bei lebenslangem Genuss und Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu besorgen ist.
In allen Fällen, in denen das gewonnene Wasser nicht stets mit ausreichender Sicherheit die erforderlichen Güte besitzt, ist es zu Trinkwasser aufzubereiten. Eine weitere Aufbereitung für andere Verwendungszwecke ist nicht Aufgabe der zentralen Trinkwasserversorgung.
Roh- und Trinkwasser sind regelmäßig nach den gesetzlichen Anforderungen und gemäß den örtlichen und technischen Erfordernissen zu untersuchen.
Zum vorbeugenden Schutz vor Verunreinigung der Grundwasservorkommen, Talsperren und Seen, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden oder genutzt werden sollen, sind Wasserschutzgebiete festzusetzen und zu überwachen.
Der Trinkwassergewinnung ist grundsätzlich Vorrang vor anderen Gewässernutzungen einzuräumen.